Skip to content

Zeltplatzregeln

Zelten von Minderjährigen

Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern oder einer oder eines Personensorgeberechtigten während des Festivals zelten möchten, müssen eine Einverständniserklärung der Eltern, die eine erziehungsbeauftragte Person bestimmen, vorlegen. Die Einverständniserklärung als Download [PDF].

Grillen und Kochen

Zur Sicherheit aller Gäste sind offene Feuer sowie die Benutzung von Fackeln auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt. Das Grillen ist lediglich mit Holz- oder Grillkohle in geschlossenen Grillschalen erlaubt, sofern diese nicht direkt auf dem Boden stehen. Achtet bitte darauf, dass ein ausreichender Abstand zu den anliegenden Zelten eingehalten wird. Flüssige Grillanzünder dürfen nicht verwendet werden. Das Kochen mittels funktionsfähigen Gaskochern mit kleinen (Einweg-) Gaskartuschen ist nur im Freien gestattet. Die maximale Größe der Kartuschen ist die gebräuchliche von CampinGaz (nur kleine Kartuschen bis max. 450 g bzw. 810 ml Inhalt; keine großen wiederfüllbaren 1,8 kg-Gasflaschen oder mehr). Bitte nicht im Zelt kochen!

An den Eingängen der Zeltplätze und am „Infozelt“ der*des Zeltplatzbetreiber*in stehen Feuerlöscher zur Verfügung. Wir behalten uns das Recht vor, diese Erlaubnis zu widerrufen, wenn eine Gefährdung für Leib und Leben besteht.
Das Mitbringen von Gasflaschen und Benzinkanistern ist nicht gestattet!

Neu in 2024: 

Aufgrund neuer Vorgaben, seitens der Feuerwehr Mainz ist jeder Gast verpflichtet, beim Grillen oder Kochen eine ausreichende Menge Wasser (mind. 5l) in Griffweite vorzuhalten.

Dies kann ich Flaschen, Schüsseln oder Eimern sein.

Ihr habt nichts dabei? Kein Problem!

Wassereimer können auch gegen Entrichtung eines Pfandes, in Höhe von 10€, am Infopoint ausgeliehen werden.

Wie Ihr auf dem Zeltplatz sicher sehen könnt, sind dieses Jahr verschiedene Korridore abgesperrt, diese dienen als Brandschneise und sollen bei einem möglichen Brand das Überschlagen der Flammen verhindern. Dies ist ebenfalls aufgrund neuer Auflagen der Feuerwehr ab diesem Jahr verpflichtend.

Sollte der Graslandfeuerindex unerwarteterweise von derzeit Stufe 2 auf Stufe 4 steigen, ist das Kochen oder Grillen auf dem gesamten Zeltplatz untersagt.

Wir werden euch über derartige Änderungen informieren.

Gasanlagen in Campingbussen/ Wohnmobilen

Falls in Euren Fahrzeugen eine Gasanlage vorhanden ist, seid Ihr verpflichtet, eine gültige Gasprüfung vorzulegen. Falls Ihr nicht im Besitz einer gültigen Gasprüf-Plakette bzw. einer gültigen Prüfbescheinigung seid, muss das Fahrzeug den Zeltplatz verlassen. Es finden Kontrollen statt.

Lärm

Da die Zeltplätze im Wohngebiet bzw. in der Nähe von Krankenhäusern liegen, bitten wir um Rücksichtnahme auf die Anwohner*innen und Patient*innen. Zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr ist laute Musik, Musizieren oder Singen nicht erlaubt. Das Zeltplatzpersonal ist berechtigt, bei Missachtung Platzverweise auszusprechen. Ab 00:00 Uhr kann innerhalb der Zitadelle auf der Hauptwiese musiziert werden.

Nicht erlaubt sind

  • Wohnungseinrichtungen, wie Sofas, Sessel, Baumaterial und Sperrmüll
  • Stromgeneratoren oder benzinbetriebene Stromaggregate, Autobatterien (außerhalb der Fahrzeuge), Musikanlagen und Megaphone
  • Gasflaschen und Benzinkanister, flüssige Grillanzünder
  • Fackeln
  • Einkaufswagen
  • Hunde
  • Partyzelte
  • Pavillons (außer für Gruppen ab 3 Zelten)
  • Fahrräder

Wir weisen darauf hin, dass Ihr Gegenstände, die Ihr unerlaubter Weise mit auf die Zeltplätze bringt, umgehend eigenständig zu beseitigen habt. Das Zeltplatzpersonal wird aus Haftungs- und Sicherheitsgründen keine Gegenstände für Euch während des Festivals aufbewahren. Bei Missachtung der Verbotsliste kann ein Verweis vom Zeltplatz erfolgen. Sicherheitskonzept: An den Eingängen zu den Zeltplätzen und zum Wohnmobilstellplatz erhaltet Ihr Informationen, wie Ihr Euch in einer Gefahrensituation und einer eventuell notwendigen Evakuierung zu verhalten habt. Zur eigenen Sicherheit bitten wir Euch, die Infos sorgfältig durchzulesen und bei einem Notfall die Anweisungen des Ordnungspersonals zu beachten.

Was darf ich an Getränken mitnehmen?

Es gilt folgende Regelung für die Mitnahme von Fremdgetränken: 
Die Mitnahme von Wasser auf das Festivalgelände ist uneingeschränkt möglich. Sonstige Fremdgetränke (alkoholische oder antialkoholische) dürfen nur beschränkt auf insgesamt max. 1 Liter pro Person mitgebracht werden. 
Die Mitnahme von branntweinhaltigen Getränken ist untersagt. 
An den Eingängen finden Kontrollen statt.
Bitte verzichtet – wenn möglich – auf Glasflaschen!