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Informationen für Medienvertreter*innen

Richtlinien zur Akkreditierung

Journalist*innen,…

  • die einen auf die aktuelle Veranstaltung bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen oder sich durch namentlich gekennzeichnete Pressebelege neueren Datums legitimieren,
  • Personen, die nachweisen können, dass sie für die Pressearbeit einer Behörde oder Institution tätig sind,
  • Mitglieder von Jugendpresseorganisationen,
  • Auslandsjournalist*innen mit offiziellem Presseausweis des entsprechenden Landes,

die in der Vergangenheit über das OPEN OHR Festival berichtet haben und dies entsprechend nachweisen können. Über Ausnahmen entscheidet die*der Veranstalter*in.

Ihren Akkreditierungswunsch senden Sie uns bitte ausschließlich schriftlich (Brief / Fax oder E-Mail mit Absender:innenkennung an buero@openohr.de) unter Angabe Ihrer vollständigen Redaktionsadresse und Ihres Namens zu. Bitte fügen Sie eine Bestätigung Ihrer verantwortlichen Redaktion bei. Ein Presseausweis ersetzt nicht die erforderlichen Nachweise.
Gegebenenfalls übermitteln wir Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen dann Ihre Pressekarten.

Internetredaktionen

Mitglieder von Internetredaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert. Ausnahme sind Internetredaktionen, die nachweislich zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören.